Reizthema Setzkescher
Der moderne Turmbau zu Babel, so könnte man die schon seit Jahren andauernden Streitereien um den Setzkescher bezeichnen. Im Tierschutzgesetz ist kein Verbot zum Einsatz
des Setzkeschers zu finden. In den Bundesländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist jedoch per Fischereigesetz der Einsatz von Setzkeschern strikt untersagt. Nun ja, das sind klare Worte an die man sich
tunlichst halten sollte, aber wie halten es die anderen Bundesländer? Für Niedersachsen gilt wohl nach dem Urteil von Rinteln (Frühjahr 2000) , dass Setzkescher die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, angewendet werden dürfen. Für die anderen Bundesländer gilt wohl
weiterhin der Grundsatz " man darf oder man darf nicht ", denn wie sollte man es anders verstehen wenn die beiden großen Anglerverbände ihre Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten um den Setzkescher
anbieten? DAV und VDSF sind sich hier einig. Nur was nützt das schon wenn sich die Experten (Gutachter) nicht einig darüber sind. Wir können nur hoffen das die anderen Bundesländer dem Urteil von
Rinteln einen Grundsatzcharakter beimessen und dieses umgehend in ihren Fischereigesetzen einbringen.
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