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Ausgangssituation Seite 3 von 3
In Vorarlberg regelt derzeit die Bezirkshauptmannschaft Bregenz (im Binnenland die übrigen Bezirksbehörden) über Verordnungen diese Ausnahmebestimmungen, Basis ist die Vorarlberger
Naturschutzverordnung (LGBI. 8/98). Im Laufe des Jahres 2002 soll, unter Berücksichtigung der vorliegenden Forschungsergebnisse, eine dauerhafte Regelung der Fischfresserproblematik für den österreichischen Anteil am Bodensee
sowie für alle weiteren betroffenen Gewässer in Vorarlberg getroffen werden. Angestrebt wird eine nachhaltige Harmonisierung der Interessen von Fisch-und Vogelschutz, bei der auch die wirtschaftlichen Aspekte der Fischerei
berücksichtigt sind.
Dieses Forschungsprojekt wurde in direkter
Zusammenarbeit mit den Auftraggebern des gleichlautenden Gutachtens, der Vorarlberger Naturschau (VNS) und dem Landesfischereizentrum Vorarlberg (LFZ), ausgeführt. Die Gesamtkoordination sowie die ichthyologischen Erhebungen
leitete der Autor selbst, ein Teil der Messungen und Auswertungen erfolgte innerhalb der regulären Dienstzeit für die Vorarlberger Naturschau. Die Auftraggeber selbst standen auch als wissenschaftliche Berater zur
Verfügung: Dr. Benno Wagner (LFZ) für ichthyologische Fragen, Dr. Margit Schmid (VNS) für ornitologische Belange. Die fischbiologischen Versuche erfolgten unter Mithilfe der
staatlichen Fischereiaufsicht (Bezirkshauptmannschaft Bregenz) sowie Mitarbeiter des LFZ. Die ornitologische Teilstudie leitete der freischaffende Biologe Mag. Jürgen
Ulmer. Jene Teilkapitel dieser Dissertation, die in veränderter Form aus seinem Bericht (ULMER 2000) übernommen wurden, sind bereits im Titel mit dem entsprechenden Zitat versehen. Einzelne ichthyologische Kenndaten wurden im
Rahmen von " Fischbiologischen Übungen " gemeinsam mit der Universität Innsbruck erhoben (HOFER 1999). Für das Teilprojekt "Laichplatzkartierung und
Jungfischmonitoring " konnte das Limnologische Institut der Universität Konstanz als Kooperationspartner gewonnen werden (WITTKUGEL et al. 2001). Die Kosten der Studie (Personal und
Sachaufwand) wurden großteils aus Eigenmitteln der VNS und des LFZ finanziert. Weitere Geldgeber waren die Abteilung Va - Landwirtschaft und die Abteilung IIb - Wissenschaft des Amtes der
Vorarlberger Landesregierung sowie der Fischereiverein Hard und die Internationale Rheinregulierung.
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