Stubbe-head-logo-60004

SEIT 1993

adr_stubbe

Angeln und Jagen

Fischerprüfung - Online

Home

Angeln

Jagen

Natur

Dies&Das

Kontakt

Onlineshop

Impressum

Jagen

Jagdsaison Haarwild

Jagdsaison Federwild

Schonzeiten

Schalenwild

Schwarzwild

 

- Keiler
- Bache
- Frischling
- Überläufer
- Fachbegriffe

 

 

Als Keiler wird das ausgewachsene männliche Schwarzwild ab dem dritten Lebensjahr bezeichnet.

Schwarzwild  ( Schalenwild - Haarwild - Hochwild  )
 - Keiler

Keiler

Als Keiler (Keuler, Käuler) wird das ausgewachsene männliche Schwarzwild ab dem dritten Lebensjahr bezeichnet. Als sichere Merkmale bei der Geschlechtsbestimmung bei älteren Stücken gelten die Waffen (Keilerwaffen, Gewaff = Eckzähne im Ober- und Unterkiefer ) sowie der Pinsel (Haarbüschel am männlichen Genital). Bei Frischlingen lässt sich das Geschlecht nur schwer bzw. gar nicht bestimmen. Keiler leben ab einem Alter von ca. eineinhalb Jahren als Einzelgänger,  lediglich zur Rauschzeit (Paarungszeit = November, Dezember) suchen sie die Rotten auf. Dabei haben sie oft zunächst heftige Kämpfe mit ihren Rivalen durchzustehen bevor es zur Paarung kommt. Ein starker Keiler kann bis zu 250 kg wiegen, jedoch können über Größe und Gewicht keine allgemein gültigen Angaben gemacht werden, dafür sind diese Werte zu stark vom jeweiligen Lebensraum abhängig.

© Copyright 2000 - 2010
Stubbe Software. 
Alle Rechte vorbehalten.

 

 

 

 

 

 

Stand: 10 Juni, 2010

 

 

 

 

 

Software

Übersicht

 

- Fischerprüfung
- Fachlexikon
- Fangtagebuch
- Gewässerführer
- Ökosystem Wasser
- Singvögel
- Fotosession I
- Videos

Bestellformular
 

vom Autor der ...

Blinker
 Fischerprüfung

Fischerprüfung

DND-ESOX V. 2.x

... und dem

Fisch&Fang Gewässerführer

Fisch & Fang

Wo fängt man
in Deutschland?

DND FISHING 1.x

 

Markenhinweis: Windows 95®, Windows 98®, Windows ME®, Windows NT®, Windows 2000 Server®, Windows 2000 Advanced Server®, Windows 2003 Server®, Windows XP®, Windows Vista® und MS-DOS sind eingetragene Warenzeichen von Microsoft Corporation. Alle weiteren Marken und Produktnamen sowie verbunde Markenbezeichnungszusätze sind eingetragene Warenzeichen ihrer jeweiligen Eigentümer bzw. Firmen und werden vorbehaltlos anerkannt.