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Keiner darf in Deutschland an einem Gewässer ohne gültigen Fischereischein eine Angelrute auslegen und Fischen. Einen Fischereischein erhält man jedoch nur, wenn man zuvor eine Prüfung an seinem Hauptwohnsitz vor der unteren Fischereibehörde mit Erfolg abgelegt hat.
Regionale Bezeichnungen wie Angelprüfung, Anglerprüfung und Sportfischerprüfung drücken im Grunde genommen immer das Gleiche aus. Auch
wenn in den einzelnen Bundesländern die Anforderungen an dem Wissen über die Materie sehr unterschiedlich ist.
Während zum Beispiel in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Themen noch recht allgemein gehalten werden, so ist in den
Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg schon fast ein Studium notwendig um die Prüfung erfolgreich ablegen zu können.
Auch wenn einige Bundesländer geringere Anforderungen stellen, so ist ein ordentliches Grundwissen
erforderlich. Wer da meint er könnte einige Prüfungsfragen üben und sich dann zur Prüfung anmelden, der könnte leicht eine böse Überraschung erleben. Auch wenn an verschiedenen Stellen Prüfungsfragen zum
Üben zur Verfügung gestellt werden, ist das Grundwissen über Fischarten, Fischkrankheiten, Gerätschaft und Gewässer erforderlich.
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Anleitung und Beschreibung Bitte beachten Sie unbedingt die Anleitung und Beschreibung, damit die Ergebnisse der Auswertung auch
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